Der Gesetzgeber schreibt die Durchführung von Gefährdungsanalysen vor, wenn in Trinkwasseranlagen von Wohn- und Nutzgebäuden eine Verkeimung des Trinkwassers festgestellt wird. Der Grenzwert beträgt 101 KBE. Wenn dieser Wert erreicht wird, sind nach § 16 der Trinkwasserverordnung zwingend
- Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache durchzuführen
- erforderlichenfalls Maßnahmen zur Abhilfe einzuleiten
- das zuständige Gesundheitsamt über Ergebnisse und Maßnahmen zu unterrichten.
RENSCHLER ist für diese Dienstleistungen zertifiziert. Die Fachleute von RENSCHLER führen nicht nur im betroffenen Gebäude die Analyse durch, sie erstellen auch zuverlässig und fachkundig die von den Behörden für diese Fälle geforderte Dokumentation – bis hin zu den Empfehlungen für die technischen Maßnahmen.
RENSCHLER übernimmt alle erforderlichen Schritte und nimmt dem Auftraggeber mit diesem Full Service auch die Sorge ab, in diesem komplizierten Verfahren etwas übersehen zu haben.
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