Bei der Diskussion über den Umgang mit Legionellosen in Deutschland wurden zuletzt richtungweisende Entscheidungen getroffen. Nach Billigung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundesrat sind Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen verpflichtet, wirksame Maßnahmen gegen resistente Erreger und zur Infektionsvermeidung zu treffen. Diese Maßnahmen sind am Stand der medizinischen Wissenschaft zu orientieren, genauer: an den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) sowie den Empfehlungen der neuen Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie am Robert Koch-Institut (Kommission ART).
Das Ziel aller Maßnahmen müsse es demnach sein, weder Ausbrüche noch sporadische Infektionen zuzulassen, geschweige denn eine Mindestzahl von Infektionen zu tolerieren. Dies, zumal heute davon ausgegangen wird, dass das Auftreten von Legionellosen vollständig verhindert werden könnte, wenn wasserführende Systeme richtig geplant und betrieben werden. Besonders gefährdete Personen, z.B. in Krankenhausrisikobereichen, benötigen einen besondern Schutz, der z.B. über die Installation endständiger Wassersterilfilter gewährleistet werden kann. ………..mehr