Bei der Diskussion zum Umgang mit Legionellosen in Deutschland wurden
zuletzt richtungweisende Entscheidungen getroffen. Nach Billigung des Gesetzes
zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundesrat sind
Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen verpflichtet, wirksame
Maßnahmen gegen resistente Erreger und zur Infektionsvermeidung zu treffen.
Diese Maßnahmen sind am Stand der medizinischen Wissenschaft zu orientieren,
genauer: an den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention (KRINKO) sowie den Empfehlungen der neuen Kommission
Antiinfektiva, Resistenz und Therapie am Robert Koch-Institut (Kommission ART).
Das Ziel aller Maßnahmen müsse es demnach sein, weder Ausbrüche noch sporadische
Infektionen zuzulassen, geschweige denn eine Mindestzahl von Infektionen zu
tolerieren. Dies zumal heute davon ausgegangen wird, dass das Auftreten von
Legionellosen vollständig verhindert werden könnte, wenn wasserführende Systeme
richtig geplant und betrieben werden. Besonders gefährdete Personen, z.B. in
Krankenhausrisikobereichen, benötigen einen besondern Schutz, der z.B. über die
Installation endständiger Wassersterilfilter gewährleistet werden kann. ………..mehr